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Aufenthaltsweg

Aufenthalt durch Unternehmensinvestition

Eine Investition in ein brasilianisches Unternehmen kann einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung begründen und zugleich eine operative wirtschaftliche Präsenz im Land aufbauen.

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Kurz zusammengefasst

Die Resolução Normativa Nr. 13/2017 des CNIg ermöglicht einer natürlichen Person, die mit eigenen Mitteln ausländischer Herkunft in eine brasilianische Gesellschaft investiert, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung — sofern das Projekt Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Einkommen hat. Erforderlich ist ein Investitions- oder Geschäftsplan. Anders als beim Immobilienweg wird der Aufenthalt hier auf unbestimmte Zeit erteilt.

Für wen dieser Weg geeignet ist

  • Unternehmer, die in Brasilien gründen oder expandieren möchten
  • Investoren, die eine Gesellschaftsbeteiligung dem Immobilienvermögen vorziehen
  • Gruppen mit bestehendem Geschäft in Europa, die eine brasilianische Basis aufbauen wollen
  • Gründer im Bereich Innovation und Technologie, für die eine gesonderte Regel mit reduziertem Betrag gilt

Welche Möglichkeiten entstehen

  • Aufenthaltsgenehmigung auf unbestimmte Zeit ab Erteilung
  • Tatsächliche unternehmerische Präsenz mit CNPJ und eigenem Betrieb
  • Zugang zum brasilianischen Markt mit formalisierter Gesellschaftsstruktur
  • Grundlage für die Einbeziehung von Angehörigen, im Einzelfall zu prüfen
  • Nach der erforderlichen Aufenthaltsdauer gegebenenfalls Zugang zur Einbürgerung

Allgemeine Voraussetzungen

  • Investition in Fremdwährung von mindestens R$ 500.000 in eine brasilianische Gesellschaft
  • Alternativ ab R$ 150.000 für Tätigkeiten in Innovation, Grundlagen- oder angewandter Forschung wissenschaftlicher oder technologischer Art, sofern mindestens eine in der Norm genannte Bedingung erfüllt ist
  • Verpflichtende Vorlage eines Investitions- oder Geschäftsplans mit dreijähriger Umsetzungsfrist
  • Projekt mit Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Einkommen im Land — dieses Kriterium wird vorrangig geprüft
  • Ordnungsgemäß eingezahltes und bei der Zentralbank registriertes Auslandskapital
  • Späterer Nachweis der Umsetzung des Plans, einzureichen innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der erteilten Frist

Wirtschaftlicher und persönlicher Bezug

Dieser Weg verlangt mehr als Kapitaleinsatz: Er verlangt ein tragfähiges wirtschaftliches Projekt. Der Investitionsplan muss Branche, Standort, Zielmarkt, Entwicklungsstrategie sowie den Einstellungsplan der ersten drei Jahre mit Positionen, Gehältern und Qualifizierungsinvestitionen beschreiben. Er ist ein strategisches Dokument, keine Formalität — und die Prüfung stellt gerade das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Einkommen in den Vordergrund.

Taíba, Ceará

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. 01

    Erstbewertung und Strukturentwurf

    Wir analysieren Ihr unternehmerisches Ziel, die angestrebte Branche und die passende Gesellschaftsstruktur unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten.

  2. 02

    Gründung oder Beteiligung

    Gemeinsam mit juristischen und steuerlichen Partnern koordinieren wir die Gründung der Gesellschaft oder Ihren Eintritt als Gesellschafter in ein bestehendes Unternehmen.

  3. 03

    Investitions- oder Geschäftsplan

    Wir erarbeiten mit Ihnen den von der Norm geforderten Plan: Definition des Geschäfts, Ziel des Vorhabens und Schaffung von Arbeitsplätzen oder Einkommen in den ersten drei Jahren.

  4. 04

    Kapitaleinlage und Registrierung

    Der Kapitalzufluss erfolgt über autorisierte Finanzinstitute, mit der Registrierung der ausländischen Direktinvestition bei der Zentralbank.

  5. 05

    Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

    Wir stellen die Gesellschaftsunterlagen, den Investitionsnachweis und den Plan zusammen und reichen den Antrag ein.

  6. 06

    Registrierung bei der Bundespolizei und CRNM

    Nach Erteilung erfolgen Registrierung und Ausstellung der CRNM. Anschließend begleiten wir den Nachweis der Planumsetzung.

Normalerweise erforderliche Dokumente

  • Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung
  • Gültiges Reisedokument
  • Registrierter Gesellschaftsvertrag mit eingezahltem Auslandskapital
  • Nachweis der Auslandsinvestition: Registrierung der ausländischen Direktinvestition im System der Zentralbank und Devisenvertrag der empfangenden Bank
  • Investitions- oder Geschäftsplan nach den Vorgaben der Norm
  • CNPJ des Unternehmens und CPF des Investors
  • Führungszeugnisse der Länder, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben, apostilliert und übersetzt
  • Für bereits in Brasilien Anwesende: Kopie der CRNM, Steuererklärung des Unternehmens, RAIS der letzten drei Jahre und FGTS-Nachweis mit Mitarbeiterliste

Ehepartner und Familie

Ehepartner, Lebenspartner und Kinder werden in der Regel über die Regeln der Familienzusammenführung einbezogen, mit eigenen Unterlagen. Da der Aufenthalt des Investors unbefristet ist, lässt sich die Familienplanung mit größerer Planbarkeit gestalten — jede Konstellation bedarf jedoch einer individuellen Prüfung.

Registrierung und CRNM

Aufenthaltsgenehmigung, migrationsrechtliche Registrierung und CRNM sind unterschiedliche Etappen desselben Weges — die Unterscheidung lohnt sich.

Die Aufenthaltsgenehmigung ist der Akt, mit dem das Justizministerium das Recht auf Aufenthalt anerkennt. Die Registrierung erfolgt anschließend bei der Bundespolizei. Erst danach wird die CRNM — Carteira de Registro Nacional Migratório — ausgestellt, der Ausweis des Migranten in Brasilien.

Die CRNM ist nicht gleichbedeutend mit der Aufenthaltsgenehmigung: Sie ist das Dokument, das die daraus folgende Registrierung nachweist. Praktisch ist es die CRNM, die es ermöglicht, Konten zu eröffnen, Verträge zu unterschreiben und den eigenen Status im Land zu belegen.

Was nach der Genehmigung geschieht

  • Registrierung bei der Bundespolizei und Ausstellung der CRNM
  • Tatsächliche Umsetzung des Investitions- oder Geschäftsplans
  • Nachweis der Planumsetzung, einzureichen innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der erteilten Frist
  • Erfüllung der gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten des Unternehmens
  • Das Ministerium kann Ermittlungen zur physischen Existenz des Unternehmens und seiner Tätigkeit durchführen

Wie PlanBrazil begleitet

  • Wir koordinieren die Erstbewertung und den Entwurf der Gesellschaftsstruktur
  • Wir führen die rechtliche Prüfung gemeinsam mit unserem Anwalts-Partner
  • Wir erarbeiten mit Ihnen den von der Norm geforderten Investitions- oder Geschäftsplan
  • Wir koordinieren gemeinsam mit Steuerpartnern die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten
  • Wir koordinieren gemeinsam mit autorisierten Finanzinstituten Kapitaleinlage und Registrierung bei der Zentralbank
  • Wir organisieren Unterlagen, Apostillen und beglaubigte Übersetzungen
  • Wir begleiten das Verfahren, die Registrierung und die Ausstellung der CRNM

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich die Frist gegenüber dem Immobilienweg?

Bei der Investition in eine Gesellschaft sieht die Norm einen Aufenthalt auf unbestimmte Zeit vor. Beim Immobilienweg beträgt der anfängliche Aufenthalt vier Jahre und kann danach in einen unbefristeten umgewandelt werden.

Gibt es einen reduzierten Betrag für Startups?

Ja. Die Norm lässt eine Investition ab R$ 150.000 für Innovation, Grundlagen- oder angewandte Forschung wissenschaftlicher oder technologischer Art zu, sofern das Vorhaben mindestens eine vorgesehene Bedingung erfüllt — etwa Ansiedlung in einem Technologiepark, Inkubation oder Graduierung, staatliche Innovationsförderung, Finalistenstatus in einem staatlichen Startup-Programm oder Förderung durch einen Accelerator in Brasilien.

Muss ich Mitarbeiter einstellen?

Der Plan muss den Einstellungsplan der ersten drei Jahre mit Anzahl, Positionen und Gehältern darstellen. Das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Einkommen wird vorrangig geprüft, und die Umsetzung ist später nachzuweisen.

Kann ich in ein bestehendes Unternehmen investieren?

Ja. Die Norm gilt sowohl für neu gegründete als auch für bestehende Gesellschaften, die eine Auslandsinvestition erhalten.

Was geschieht, wenn der Plan nicht erfüllt wird?

Die Fortdauer des Aufenthalts ist an den Nachweis der Planumsetzung geknüpft. Das Ministerium berücksichtigt den wirtschaftlichen Kontext und den Zweck der Tätigkeit, doch eine Nichterfüllung kann den Fortbestand der Genehmigung gefährden.

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