Orientierung für Ihre Brasilien-Strategie
Ihre Fragen. Klare Antworten.
Antworten zu Investitionen, Immobilien, Unternehmen, Bankverbindungen, Aufenthalt und Ihrer verlässlichen Präsenz in Brasilien.
Jedes Projekt ist individuell. Hier finden Sie erste Orientierung zu den häufigsten Fragen unserer internationalen Kunden.
Durchsuchen Sie unsere Antworten zu Investitionen, Immobilien, Unternehmen, Aufenthalt und dem Aufbau Ihrer Struktur in Brasilien.
Brasilien verstehen, bevor Sie entscheiden.
Investitionen und der Aufbau einer Präsenz in einem anderen Land werfen wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Fragen auf. Unsere Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung. Welche Struktur für Sie sinnvoll ist, muss anschließend individuell geprüft werden.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.
Häufig gestellt
Dazu haben wir noch keine Antwort veröffentlicht. Versuchen Sie einen anderen Begriff — oder sprechen Sie uns direkt an. Viele Fragen lassen sich nur mit Blick auf Ihre konkrete Situation beantworten.
PlanBrazil
Was genau macht PlanBrazil?
Wir begleiten internationale Investoren, Unternehmer und Familien dabei, in Brasilien eine wirtschaftlich und rechtlich funktionierende Struktur aufzubauen.
Das umfasst Investitionen und Immobilien, die Gründung oder Beteiligung an Unternehmen, den Aufbau von Bankverbindungen, die rechtliche Struktur, mögliche Aufenthaltswege und die laufende Vertretung vor Ort.
Wir sind damit weder eine reine Einwanderungsberatung noch eine Kanzlei oder ein Maklerbüro allein. Unsere Aufgabe ist es, diese Bereiche zu koordinieren, damit sie zusammenpassen — und gemeinsam mit spezialisierten und zugelassenen Partnern umzusetzen.
Für wen ist PlanBrazil geeignet?
In erster Linie für Menschen mit konkretem Interesse und tatsächlicher Fähigkeit, in Brasilien zu investieren oder eine wirtschaftliche Präsenz aufzubauen.
Dazu zählen Investoren und Unternehmer, Familien mit Vermögen, Immobilienkäufer sowie alle, die ihr Vermögen international diversifizieren möchten.
Wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und zunächst verstehen wollen, ob Brasilien für Sie sinnvoll ist, ist das ein guter Zeitpunkt für ein erstes Gespräch.
Muss ich bereits genau wissen, was ich in Brasilien tun möchte?
Nein. Die wenigsten Mandanten kommen mit einem fertigen Plan.
Der erste Schritt besteht darin, Ihre Ziele zu verstehen: verfügbares Vermögen, Zeithorizont, unternehmerische oder private Interessen und die Bedürfnisse Ihrer Familie.
Daraus ergibt sich, welche Wege überhaupt sinnvoll sind — und welche Sie sich sparen können. Häufig ist das Wichtigste am Anfang, Optionen auszuschließen.
Ist PlanBrazil eine Einwanderungsberatung?
Aufenthaltsfragen gehören zu unserer Arbeit, aber sie sind nicht ihr Ausgangspunkt.
Unser Schwerpunkt liegt auf Investitionen, Vermögen, Unternehmen, Bankstruktur und rechtlicher Absicherung. Eine Aufenthaltsoption entsteht in vielen Fällen als Folge dieser Struktur — nicht umgekehrt.
Genau darin unterscheiden wir uns von klassischen Auswanderungsdienstleistern: Wir bauen zuerst etwas Wirtschaftliches auf und prüfen dann, welche persönlichen Freiheiten daraus entstehen können.
Welche Sprachen spricht das Team?
Wir betreuen Sie auf Deutsch, Portugiesisch und Englisch.
Das ist kein Zufall: Die Gründungsgeschichte von PlanBrazil verläuft zwischen Österreich, Deutschland und Brasilien. Beide Partner haben ihre Schulzeit am Colégio Corcovado in Rio de Janeiro verbracht, einer Institution deutscher Tradition.
Für Sie bedeutet das, dass Sie Verträge, Behördenschreiben und wirtschaftliche Zusammenhänge in Ihrer Sprache erklärt bekommen — und nicht über eine Übersetzungskette.
Wer sind meine Ansprechpartner?
Ihre Projekte werden persönlich von den Partnern begleitet: Bruno Unger für Strategie, Investitionen und Geschäftsentwicklung, Rafael Rébula als Rechtsanwalt für die rechtliche Struktur.
Je nach Bedarf kommen spezialisierte Partner hinzu — Steuerberater, vereidigte Übersetzer, zugelassene Makler oder Fachanwälte.
Sie haben dabei durchgehend feste Ansprechpartner. Die Koordination der Beteiligten übernehmen wir, damit Sie nicht selbst zwischen Kanzleien, Banken und Behörden vermitteln müssen.
Arbeitet PlanBrazil nur mit Kunden aus Deutschland?
Nein. Unser Schwerpunkt liegt im deutschsprachigen Raum — Deutschland, Österreich und die Schweiz —, weil dort unsere Wurzeln und unser kulturelles Verständnis liegen.
Wir betreuen aber auch Mandanten aus anderen Ländern. Entscheidend ist nicht die Nationalität, sondern das Vorhaben in Brasilien und der Bedarf an verlässlicher Koordination vor Ort.
Wie beginnt die Zusammenarbeit mit PlanBrazil?
Die Zusammenarbeit folgt einem klaren Ablauf, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihr Projekt steht:
- Erstgespräch: Wir lernen Ihre Ziele, Prioritäten und Investitionsvorstellungen kennen.
- Vorprüfung: Wir prüfen Voraussetzungen, Unterlagen und mögliche Wege.
- Umfang: Gemeinsam legen wir fest, was PlanBrazil übernimmt und welche Partner hinzukommen.
- Angebot: Sie erhalten einen Vorschlag mit Leistungen, Beteiligten und Honoraren.
- Umsetzung: Wir koordinieren die rechtlichen, finanziellen und praktischen Schritte.
Ist das Erstgespräch kostenlos oder unverbindlich?
[INFORMATION DURCH PLANBRAZIL ZU BESTÄTIGEN]
Sobald die Konditionen des Erstgesprächs final festgelegt sind, wird diese Antwort ergänzt. Bitte sprechen Sie uns bis dahin direkt an — wir sagen Ihnen im Erstkontakt transparent, wie wir vorgehen.
Wie werden die Honorare berechnet?
Es gibt keine Pauschale, weil sich die Projekte stark unterscheiden. Ein Immobilienerwerb mit anschließender Vermietung hat einen anderen Aufwand als der Aufbau einer Gesellschaft mit Investitionsplan.
Maßgeblich sind Umfang und Komplexität des Vorhabens, die Zahl und Art der beteiligten Fachleute sowie die Frage, ob Sie eine einmalige Begleitung oder eine dauerhafte Vertretung wünschen.
Sie erhalten das Honorar vor Beginn schriftlich und nachvollziehbar aufgeschlüsselt — inklusive der Leistungen, die von externen Partnern erbracht werden.
Investitionen & Banken
Muss ich in Brasilien wohnen, um dort zu investieren?
In vielen Konstellationen nicht. Ausländer können in Brasilien investieren, ohne dort ansässig zu sein.
Vorausgesetzt sind allerdings bestimmte Formalien: eine brasilianische Steuernummer (CPF), die ordnungsgemäße Registrierung des Kapitals, eine belastbare Dokumentation und — je nach Vorhaben — eine Vertretung vor Ort.
Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von der Art des Investments ab. Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen und Finanzprodukte werden unterschiedlich behandelt. Die konkrete Beurteilung hängt von Ihrer persönlichen Situation, der gewählten Struktur und der zum Zeitpunkt des Antrags geltenden Rechtslage ab.
Benötige ich eine brasilianische Aufenthaltsgenehmigung, um zu investieren?
Aufenthalt und Investition sind zwei verschiedene Themen, die sich berühren, aber nicht zwingend voneinander abhängen.
Investieren können Sie in vielen Fällen als Nichtansässiger. Umgekehrt kann eine Investition unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Grundlage für einen Aufenthaltsantrag bilden.
Sinnvoll ist es, beide Fragen von Anfang an gemeinsam zu betrachten: Die Struktur der Investition entscheidet mit darüber, welche Aufenthaltswege später überhaupt offenstehen.
Wie kann ich als Ausländer ein Bankkonto in Brasilien eröffnen?
Die Anforderungen setzt jede Bank selbst — innerhalb des regulatorischen Rahmens. Sie unterscheiden sich teils erheblich.
Regelmäßig verlangt werden eine brasilianische Steuernummer (CPF), ein Identitätsnachweis, ein Adressnachweis sowie Angaben zu Herkunft und Zweck der Mittel. Ihr steuerlicher Wohnsitz und Ihr Profil beeinflussen, welche Institute überhaupt in Frage kommen.
Eine Kontoeröffnung kann niemand garantieren — die Entscheidung trifft allein die Bank. Wir bereiten die Unterlagen vor, erklären die Anforderungen und koordinieren den Kontakt zu geeigneten Instituten.
Unterstützt PlanBrazil bei Bankverbindungen?
Ja — koordinierend, nicht als Finanzdienstleister. Konkret bedeutet das:
- Wir erklären die Anforderungen der jeweiligen Institute im Voraus.
- Wir organisieren Unterlagen, Apostillen und beglaubigte Übersetzungen.
- Wir koordinieren den Kontakt zu Banken und passenden Ansprechpartnern.
- Wir begleiten den Prozess und die Nachfragen bis zum Abschluss.
Kann ich Geld legal aus Europa nach Brasilien überweisen?
Ja. Kapitaltransfers nach Brasilien sind über autorisierte Finanzinstitute möglich und üblich.
Wichtig ist, dass die Überweisung korrekt eingeordnet und dokumentiert wird: Herkunft der Mittel, Zweck und die zutreffende Devisenkategorie. Bei Investitionen ist zusätzlich die Registrierung des Auslandskapitals bei der brasilianischen Zentralbank maßgeblich — sie ist später die Grundlage für Rückführungen und Gewinnausschüttungen.
Genau diese Registrierung wird häufig unterschätzt. Wer Kapital ohne saubere Einordnung ins Land bringt, hat später Schwierigkeiten, es geordnet wieder herauszuführen.
Wie wird ausländisches Kapital in Brasilien registriert?
Ausländische Direktinvestitionen werden bei der brasilianischen Zentralbank in einem elektronischen Register erfasst. Dieses Register dokumentiert, wie viel Kapital wann und zu welchem Zweck ins Land geflossen ist.
Die konkrete Form hängt von der Art des Investments und der gewählten Struktur ab — eine Gesellschaftsbeteiligung wird anders behandelt als ein Immobilienerwerb.
Die Registrierung sollte vor dem Transfer geplant und nicht im Nachhinein repariert werden. Die konkrete Beurteilung hängt von Ihrer persönlichen Situation, der gewählten Struktur und der zum Zeitpunkt geltenden Rechtslage ab.
Bietet PlanBrazil Anlageberatung an?
Nein. PlanBrazil unterstützt bei Struktur, Dokumentation und Koordination mit Banken und autorisierten Finanzpartnern. Eine regulierte Anlageberatung wird nur durch entsprechend zugelassene Anbieter erbracht.
Wir sagen Ihnen also, wie eine Investition rechtlich und organisatorisch sauber aufgesetzt wird — und begleiten die Umsetzung. Welche Wertpapiere oder Finanzprodukte Sie erwerben sollten, ist Sache regulierter Anbieter.
Welche Investitionsmöglichkeiten gibt es in Brasilien?
Im Überblick lassen sich die üblichen Wege so einordnen:
- Immobilien — zur Eigennutzung, zur Vermietung oder zur Wertsteigerung.
- Unternehmen — Gründung einer eigenen Gesellschaft in Brasilien.
- Beteiligungen — Einstieg in ein bestehendes Unternehmen.
- Produktive Projekte — Vorhaben mit operativer Tätigkeit vor Ort.
- Finanzprodukte — über autorisierte Institute und regulierte Anbieter.
Ist eine Investition in Brasilien sicher?
Keine Investition ist frei von Risiko — weder in Brasilien noch in Europa. Wer Ihnen etwas anderes sagt, verkauft Ihnen etwas.
Sicherheit entsteht nicht aus Zusagen, sondern aus Sorgfalt: gründliche Prüfung vor der Entscheidung, belastbare rechtliche Struktur, vollständige Dokumentation, nüchterne wirtschaftliche Bewertung, qualifizierte Partner und laufende Begleitung.
Hinzu kommen Faktoren, die Sie beeinflussen können: Diversifikation, realistische Ertragserwartungen und die Bereitschaft, ein Vorhaben abzubrechen, wenn die Prüfung Probleme zeigt.
Welche Steuern können für ausländische Investoren relevant sein?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil zu viele Faktoren zusammenwirken: Ihr steuerlicher Wohnsitz, die Herkunft der Erträge, die gewählte Struktur und die Art des Investments.
Relevant werden können unter anderem Steuern auf Mieterträge, auf Veräußerungsgewinne, auf Gewinnausschüttungen sowie Abgaben beim Immobilienerwerb. Hinzu kommt die Frage, wie Brasilien und Ihr Heimatland die Doppelbesteuerung behandeln.
Diese Fragen gehören vor die Investitionsentscheidung, nicht danach. Wir koordinieren die Abstimmung mit Steuerberatern in Brasilien und empfehlen zusätzlich eine Prüfung in Ihrem Heimatland.
Immobilien
Dürfen Ausländer Immobilien in Brasilien kaufen?
Grundsätzlich ja. Der Erwerb städtischer Immobilien durch Ausländer ist in Brasilien möglich und weit verbreitet.
Es gibt allerdings Einschränkungen, die von Lage und Art der Immobilie abhängen. Besondere Regeln gelten insbesondere für ländliche Grundstücke sowie für Flächen in Grenznähe und in bestimmten sicherheitsrelevanten Gebieten.
Für die typische Wohn- oder Anlageimmobilie in einer Stadt sind diese Beschränkungen in der Regel nicht einschlägig. Ob sie Ihr konkretes Objekt betreffen, gehört zur Prüfung vor dem Kauf.
Muss ich in Brasilien leben, um eine Immobilie zu besitzen?
Nein. Eigentum und aufenthaltsrechtlicher Status sind zwei verschiedene Dinge.
Sie können Eigentümer einer brasilianischen Immobilie sein, ohne im Land ansässig zu sein. Erforderlich sind unter anderem eine brasilianische Steuernummer (CPF) und, je nach Konstellation, eine Vertretung vor Ort für laufende Angelegenheiten.
Umgekehrt kann ein Immobilienerwerb unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Grundlage für einen Aufenthaltsantrag bilden — als Möglichkeit, nicht als Automatismus.
Unterstützt PlanBrazil bei der Immobiliensuche?
Ja, von der Definition der Kriterien bis zur Übergabe. Der Ablauf umfasst in der Regel:
- Kriterien: Lage, Objektart, Nutzungszweck und Renditeerwartung.
- Suche und Vorauswahl geeigneter Objekte, gemeinsam mit zugelassenen Maklern.
- Besichtigungen — persönlich, oder in Ihrem Auftrag mit Bericht und Bildmaterial.
- Prüfung von Objekt, Verkäufer und Bauträger.
- Verhandlung und Koordination des Erwerbs bis zur Eintragung.
Prüft PlanBrazil die rechtliche Situation einer Immobilie?
Wir koordinieren die rechtliche und dokumentarische Prüfung, die von qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird — bei uns unter Leitung unseres Anwalts-Partners.
In Brasilien ist diese Prüfung besonders wichtig, weil sich Belastungen, offene Verfahren oder Steuerrückstände nicht immer aus dem Grundbucheintrag allein ergeben. Sie betreffen sowohl das Objekt als auch die Person des Verkäufers.
Erst wenn diese Prüfung sauber abgeschlossen ist, sollte gezahlt werden.
Was wird vor einem Immobilienkauf geprüft?
Die Prüfung betrifft das Objekt, den Verkäufer und das Umfeld. Üblicherweise gehören dazu:
- Eigentumsverhältnisse und der aktuelle Grundbucheintrag (matrícula).
- Lasten, Hypotheken, Pfändungen und sonstige Belastungen.
- Steuerliche Situation der Immobilie und offene Abgaben.
- Baurechtliche Regularität und Genehmigungen.
- Situation des Verkäufers, einschließlich anhängiger Verfahren.
- Eigentümergemeinschaft: Satzung, Rücklagen, Beschlüsse und offene Beiträge.
- Verträge, Vorverträge und bestehende Nutzungsrechte.
Kann ich eine Immobilie aus der Ferne kaufen?
In vielen Fällen ja. Üblich ist eine Vollmacht, mit der eine Vertrauensperson in Brasilien die erforderlichen Handlungen für Sie vornimmt.
Damit das funktioniert, muss die Vollmacht formal korrekt erstellt, im Ausland beglaubigt beziehungsweise apostilliert und von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Reichweite und Grenzen der Vollmacht sollten dabei bewusst festgelegt werden.
Wir bereiten diese Dokumente vor und stimmen sie mit dem beurkundenden Notariat ab, damit sie im entscheidenden Moment auch akzeptiert werden.
Kann PlanBrazil mich bei Besichtigungen vertreten?
Ja. Wir besichtigen Objekte in Ihrem Auftrag und dokumentieren sie so, dass Sie aus der Distanz eine belastbare Entscheidung treffen können.
Dazu gehören Fotos und Videos, Einschätzungen zu Zustand, Umgebung und Nachbarschaft sowie Hinweise auf Auffälligkeiten, die auf Bildern von Verkäufern selten zu sehen sind.
Umfang und Häufigkeit richten sich nach dem vereinbarten Auftrag.
Unterstützt PlanBrazil auch nach dem Kauf?
Ja — für viele Mandanten ist das der eigentliche Grund für die Zusammenarbeit. Nach dem Erwerb übernehmen wir auf Wunsch:
- Verwaltung der Immobilie und Koordination von Dienstleistern.
- Instandhaltung, Reparaturen und Handwerker.
- Vermietung, Mieterbetreuung und Abrechnung.
- Vertretung gegenüber Eigentümergemeinschaft und Behörden.
- Klärung laufender Anliegen, während Sie in Europa sind.
Kann eine Immobilie vermietet werden?
In der Regel ja — die Bedingungen unterscheiden sich aber erheblich je nach Vermietungsmodell.
Bei klassischer Dauervermietung gelten andere Regeln als bei Ferienvermietung. Entscheidend ist neben dem Gesetz vor allem die Satzung der Eigentümergemeinschaft: Viele Anlagen schränken die kurzfristige Vermietung ein oder untersagen sie.
Wenn Ertrag aus Ferienvermietung Teil Ihres Kalküls ist, sollte diese Frage vor dem Kauf geklärt werden — nicht danach.
Kann ein Immobilieninvestment zu einem Aufenthalt führen?
Ja, das brasilianische Recht sieht einen entsprechenden Weg vor. Er ist an einen Mindestbetrag, an Mittel ausländischer Herkunft und an eine Reihe formaler Voraussetzungen geknüpft.
Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst sollte die Immobilie wirtschaftlich Sinn ergeben. Die Aufenthaltsoption ist ein möglicher zusätzlicher Vorteil — kein Grund, ein schlechtes Objekt zu kaufen.
Eine Genehmigung ist nie garantiert; sie hängt von der Erfüllung der Voraussetzungen und der Entscheidung der Behörden ab. Die Einzelheiten haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Können Immobilien gemeinsam mit Ehepartnern oder Familienmitgliedern erworben werden?
Ja, gemeinsames Eigentum ist möglich. Die Frage ist weniger, ob es geht, sondern wie es strukturiert sein sollte.
Die Eigentumsstruktur wirkt sich auf Steuern, Nachlassplanung und — falls relevant — auf aufenthaltsrechtliche Fragen aus. Bei Miteigentum gelten für einen Aufenthaltsantrag zudem eigene Anforderungen an den Anteil jedes Beteiligten.
Deshalb sollte die Struktur vor dem Kauf festgelegt werden, gemeinsam mit Blick auf Ihr Vermögen in Europa. Nachträgliche Umstrukturierungen sind meist teuer.
Rechtliche Begleitung →Aufenthalt für Familie und Angehörige →
Welche zusätzlichen Kosten entstehen beim Immobilienkauf?
Neben dem Kaufpreis fallen weitere Positionen an, die von Bundesstaat und Kommune abhängen:
- Grunderwerbsteuer (ITBI), erhoben von der jeweiligen Kommune.
- Notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.
- Rechtliche und dokumentarische Prüfung.
- Honorare für Beratung und Koordination.
- Gegebenenfalls Maklerprovision.
- Laufend: Grundsteuer (IPTU), Hausgeld und Instandhaltung.
Unternehmen
Kann ein Ausländer in Brasilien ein Unternehmen gründen?
Ja. Ausländer können in Brasilien Gesellschaften gründen oder sich an bestehenden beteiligen.
Erforderlich sind unter anderem eine brasilianische Steuernummer, die passende Gesellschaftsform, die Eintragung bei der zuständigen Handelsregisterbehörde sowie — bei nicht ansässigen Gesellschaftern — eine Vertretung in Brasilien.
Welche Struktur sinnvoll ist, hängt vom Vorhaben ab: Eine operative Gesellschaft mit Personal stellt andere Anforderungen als eine reine Beteiligungsstruktur.
Was ist ein CNPJ?
Der CNPJ ist die Registernummer einer juristischen Person bei der brasilianischen Steuerverwaltung — vergleichbar mit einer Steuer- und Identifikationsnummer für Unternehmen.
Wichtig zur Einordnung: Der CNPJ ist nicht das Unternehmen selbst. Die Gesellschaft entsteht durch den Gesellschaftsvertrag und dessen Eintragung; der CNPJ ist die steuerliche Registrierung dazu.
Ohne CNPJ kann ein Unternehmen praktisch nicht tätig werden: Er wird für Konten, Verträge, Rechnungen und Abgaben benötigt.
Muss ich in Brasilien wohnen, um Gesellschafter zu sein?
Nein. Auch nicht ansässige Personen können Gesellschafter einer brasilianischen Gesellschaft sein.
Erforderlich sind dafür regelmäßig eine brasilianische Steuernummer und ein in Brasilien ansässiger Vertreter mit entsprechender Vollmacht, der Zustellungen und formale Angelegenheiten übernimmt.
Für die Geschäftsführung gelten eigene Anforderungen, die sich von denen für Gesellschafter unterscheiden — dazu mehr in der Frage zur lokalen Geschäftsführung.
Kann ich mich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen?
Ja. Der Einstieg in eine bestehende Gesellschaft ist möglich und in der Praxis häufig.
Er verlangt allerdings deutlich mehr Sorgfalt als eine Neugründung: Sie übernehmen die Geschichte des Unternehmens mit. Steuerliche, arbeitsrechtliche und gerichtliche Altlasten können auf die Gesellschaft und mittelbar auf Ihre Beteiligung durchschlagen.
Eine gründliche Due Diligence ist hier keine Formalität, sondern der entscheidende Teil der Transaktion.
Unterstützt PlanBrazil bei der Unternehmensgründung?
Ja, koordinierend über alle beteiligten Fachbereiche hinweg:
- Entwurf der Gesellschafts- und Beteiligungsstruktur.
- Gesellschaftsvertrag und begleitende Verträge.
- Eintragungen bei Handelsregister und Steuerbehörden.
- Anbindung von Buchhaltung und laufenden Pflichten.
- Compliance-Themen und Vertretung vor Ort.
Unterstützt PlanBrazil bei der Suche nach Geschäftsmöglichkeiten?
Ja, im Rahmen eines entsprechenden Mandats. Dazu gehören die Prospektion im gewünschten Sektor, eine erste Einschätzung der Möglichkeiten, die Kontaktaufnahme zu potenziellen Partnern und die Koordination der Prüfung.
Wir treffen dabei keine unternehmerische Entscheidung für Sie und geben keine Ertragszusagen. Unsere Rolle ist es, Optionen zu erschließen, sie kritisch zu prüfen und sie so aufzubereiten, dass Sie entscheiden können.
Was wird bei einer Due Diligence geprüft?
Der Umfang richtet sich nach Größe und Art der Transaktion. Üblich sind folgende Bereiche:
- Rechtlich: Verträge, Verfahren, Genehmigungen und Haftungsrisiken.
- Steuerlich: Abgaben, offene Posten und Verfahren.
- Arbeitsrechtlich: Beschäftigungsverhältnisse und Streitigkeiten.
- Gesellschaftsrechtlich: Beteiligungen, Satzung und Beschlüsse.
- Finanziell: Abschlüsse, Verbindlichkeiten und Zahlungsströme.
- Operativ: Abläufe, Abhängigkeiten und Schlüsselpersonen.
- Reputation: Umfeld, Partner und öffentliche Informationen.
Benötigt ein brasilianisches Unternehmen einen lokalen Geschäftsführer?
Eine pauschale Antwort wäre hier irreführend. Die Anforderungen unterscheiden sich nach Gesellschaftsform, Tätigkeit und der Frage, ob die Gesellschafter in Brasilien ansässig sind.
Als Orientierung gilt: Für die laufende Geschäftsführung und den Kontakt zu Behörden ist eine handlungsfähige Präsenz in Brasilien praktisch unverzichtbar. In welcher Rolle diese Präsenz formal auftritt — als Geschäftsführer, als Bevollmächtigter oder als Vertreter der Gesellschafter —, ist Teil der Strukturplanung.
Die konkrete Beurteilung hängt von Ihrer persönlichen Situation, der gewählten Struktur und der zum Zeitpunkt geltenden Rechtslage ab.
Kann eine Unternehmensinvestition zu einem Aufenthalt führen?
Ja, das brasilianische Recht sieht für Investitionen in eine brasilianische Gesellschaft einen eigenen Aufenthaltsweg vor.
Er verlangt mehr als eine Kapitaleinlage: Erforderlich ist ein Investitions- oder Geschäftsplan, der unter anderem darlegt, wie das Vorhaben Arbeitsplätze oder Einkommen im Land schaffen soll. Die spätere Umsetzung dieses Plans ist nachzuweisen.
Eine Genehmigung ist nicht garantiert. Sie hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, der Dokumentation und der Entscheidung der zuständigen Behörden ab.
Unterstützt PlanBrazil auch nach der Gründung?
Ja. Der Aufbau ist der Anfang, nicht das Ende. Laufend übernehmen wir auf Wunsch:
- Koordination von Buchhaltung, Steuerberatung und Rechtsberatung.
- Compliance und Einhaltung laufender Pflichten.
- Verträge, Verhandlungen und Anpassungen.
- Kommunikation mit Behörden und lokalen Partnern.
- Vertretung der Gesellschafter und operative Organisation vor Ort.
Wer übernimmt die Buchhaltung?
Die Buchhaltung wird von einem in Brasilien zugelassenen Buchhalter oder Steuerbüro geführt. Das ist keine Frage der Präferenz, sondern gesetzlich vorgegeben.
PlanBrazil koordiniert diese Zusammenarbeit: Wir vermitteln geeignete Partner, sorgen für den Informationsfluss und stellen sicher, dass Fristen eingehalten und Unterlagen verständlich aufbereitet werden.
Für Sie bedeutet das einen Ansprechpartner statt mehrerer Schnittstellen in einer fremden Sprache.
Kann ich ein europäisches Unternehmen nach Brasilien erweitern?
Ja, dafür gibt es mehrere Wege. Üblich sind die Gründung einer brasilianischen Tochtergesellschaft, die Beteiligung an einem bestehenden lokalen Unternehmen oder eine Investition ohne eigene operative Struktur.
Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Geschäftsmodell, dem geplanten Umfang, steuerlichen Überlegungen und der Frage ab, wie viel operative Präsenz Sie in Brasilien wirklich brauchen.
Diese Entscheidung sollte rechtlich und steuerlich in beiden Ländern geprüft werden, bevor Strukturen geschaffen werden.
Aufenthalt
Muss ich sofort nach Brasilien umziehen, wenn ich eine Aufenthaltsoption aufbaue?
Nein. Eine Aufenthaltsoption bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt verlagern müssen.
Allerdings hat jede Modalität eigene Regeln zu Registrierung, Anwesenheit und Aufrechterhaltung. Bei manchen Wegen genügt eine überschaubare Mindestanwesenheit über einen längeren Zeitraum; bei anderen sind die Anforderungen enger.
Wichtig ist deshalb, die Anwesenheitsregeln vor der Wahl des Weges zu kennen — sie beeinflussen, welche Option zu Ihrem Leben in Europa passt.
Welche Aufenthaltsmöglichkeiten gibt es?
Das brasilianische Recht kennt mehrere Wege. Für unsere Mandanten relevant sind vor allem:
- Immobilieninvestition — Erwerb einer Immobilie ab einem gesetzlich festgelegten Wert.
- Unternehmensinvestition — Investition in eine brasilianische Gesellschaft mit Investitionsplan.
- Familie — Zusammenführung mit Ehepartner, Kindern oder anderen Berechtigten.
- Ruhestand — auf Grundlage von Renten- oder Pensionseinkünften.
- Arbeit und berufliche Tätigkeiten.
- Digitale Nomaden — Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber.
- Weitere gesetzlich vorgesehene Tatbestände, je nach persönlicher Situation.
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und CRNM?
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber verschiedene Dinge.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist die behördliche Entscheidung, die Ihr Recht zum Aufenthalt begründet. Sie ist die rechtliche Grundlage.
Die CRNM — Carteira de Registro Nacional Migratório — ist der Ausweis, der nach der Registrierung bei der Bundespolizei ausgestellt wird. Sie dokumentiert die Registrierung, die aus der Genehmigung folgt.
Praktisch heißt das: Die Genehmigung gibt Ihnen das Recht, die CRNM weist es nach. Für Konten, Verträge und Behördengänge brauchen Sie das Dokument.
Wie funktioniert der Aufenthalt durch Immobilieninvestition?
Im Grundsatz: Wer mit eigenen Mitteln ausländischer Herkunft eine städtische Immobilie ab einem gesetzlich festgelegten Wert erwirbt, kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Wert liegt in bestimmten Regionen des Landes niedriger.
Die Immobilie kann fertiggestellt oder im Bau sein; für beide Varianten gelten eigene dokumentarische Anforderungen. Der Aufenthalt wird zunächst befristet erteilt und kann bei fortbestehenden Voraussetzungen unbefristet werden.
Beträge, Fristen und Anwesenheitspflichten haben wir mit Verweis auf die Rechtsgrundlagen auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Wie funktioniert der Aufenthalt durch Unternehmensinvestition?
Hier steht nicht der Betrag allein im Vordergrund, sondern das wirtschaftliche Vorhaben. Erforderlich ist ein Investitions- oder Geschäftsplan mit mehrjähriger Umsetzungsperspektive.
Der Plan muss unter anderem Branche und Standort, das Ziel des Vorhabens sowie die geplante Schaffung von Arbeitsplätzen oder Einkommen darstellen. Die Behörde prüft dieses Potenzial vorrangig, und die Umsetzung ist später nachzuweisen.
Für Innovations- und Technologievorhaben sieht die Norm gesonderte Bedingungen vor. Die Einzelheiten finden Sie auf der Detailseite.
Kann meine Familie einbezogen werden?
In vielen Fällen ja. Das Migrationsgesetz sieht die Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Familienzusammenführung vor.
Erfasst werden können unter anderem Ehepartner und Lebenspartner, Kinder sowie — je nach Konstellation — weitere Angehörige mit anerkannter Abhängigkeit.
Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag mit eigenen Unterlagen; es handelt sich nicht um ein Sammelverfahren. Deshalb sollte die Familie von Beginn an mitgeplant werden, nicht erst nach der Genehmigung des Hauptantrags.
Wie lange dauert ein Aufenthaltsverfahren?
Eine verlässliche Pauschalangabe wäre unseriös. Die Dauer schwankt erheblich.
Sie hängt ab von der gewählten Modalität, der Vollständigkeit der Unterlagen, der zuständigen Behörde und dem Bearbeitungsort, von eventuellen Nachforderungen sowie von der aktuellen Auslastung.
Was Sie beeinflussen können, ist die Vorbereitung: Vollständige, korrekt apostillierte und übersetzte Unterlagen ersparen Nachforderungen — und Nachforderungen sind erfahrungsgemäß der größte Zeitfaktor.
Welche Dokumente werden normalerweise benötigt?
Die genaue Liste richtet sich nach der Modalität. Regelmäßig gehören dazu:
- Antragsformular der zuständigen Behörde.
- Gültiges Reisedokument.
- Personenstandsurkunden, etwa Geburts- oder Heiratsurkunde.
- Nachweise zur jeweiligen Grundlage — etwa Eigentum, Investition oder Einkünfte.
- Finanzielle Nachweise, einschließlich der Kapitaltransfers.
- Führungszeugnisse aus den Ländern der letzten Jahre.
- Apostillen und beglaubigte Übersetzungen.
Müssen Dokumente apostilliert und übersetzt werden?
In der Regel ja. Im Ausland ausgestellte Urkunden müssen für die Verwendung in Brasilien formal anerkannt werden.
Für Länder des Haager Übereinkommens — darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz — geschieht das über die Apostille. Für Länder außerhalb des Übereinkommens ist die Legalisation über eine brasilianische Auslandsvertretung erforderlich.
Zusätzlich verlangt Brasilien in aller Regel eine Übersetzung durch einen in Brasilien vereidigten Übersetzer. Eine im Heimatland angefertigte Übersetzung wird häufig nicht akzeptiert.
Kann ein Antrag aus dem Ausland vorbereitet werden?
Ja, ein großer Teil der Vorbereitung lässt sich aus Europa erledigen: Beschaffung der Urkunden, Apostillen, Übersetzungen, Aufbau der Dokumentation und Abstimmung der Struktur.
Bestimmte Schritte erfordern jedoch Handlungen in Brasilien oder bei einer brasilianischen Auslandsvertretung — etwa die Registrierung bei der Bundespolizei und die biometrische Erfassung für die CRNM.
Welche Schritte persönlich erfolgen müssen, hängt von der Modalität ab und sollte früh geplant werden, damit Reisen sinnvoll gebündelt werden können.
Ist ein Aufenthalt garantiert, wenn ich investiere?
Nein. Jede Genehmigung hängt von der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, der Dokumentation und der Entscheidung der zuständigen Behörden ab.
Seriöse Begleitung kann die Erfolgsaussichten deutlich verbessern — durch saubere Vorbereitung, vollständige Nachweise und die richtige Wahl der Modalität. Eine Zusage kann sie nicht geben, und wer sie gibt, sollte Sie misstrauisch machen.
Deshalb raten wir dazu, die Investition zunächst wirtschaftlich zu rechtfertigen. Dann ist die Aufenthaltsoption ein Zusatznutzen und kein Risiko.
Kann eine Aufenthaltsgenehmigung verloren gehen?
Ja. Aufenthaltsgenehmigungen sind an Voraussetzungen gebunden, die fortbestehen müssen.
Ein Verlust kommt insbesondere in Betracht, wenn die Grundlage der Erteilung wegfällt, wenn Anwesenheits- oder Meldepflichten nicht eingehalten werden oder wenn im Verfahren unrichtige Angaben gemacht wurden.
Praktisch bedeutet das: Wesentliche Veränderungen — etwa der Verkauf der Immobilie, die Aufgabe der Beteiligung oder längere Abwesenheiten — sollten vorher rechtlich geprüft werden, nicht danach.
Darf ich mit einem Aufenthaltstitel in Brasilien arbeiten?
Das hängt von der Modalität ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Manche Aufenthaltsgrundlagen sind auf eine bestimmte Tätigkeit bezogen, andere sind weiter gefasst. Wer etwa über eine Investition ansässig wird, steht in einer anderen Lage als jemand mit einem arbeitsbezogenen Titel oder als digitaler Nomade, dessen Grundlage gerade die Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber ist.
Die konkrete Beurteilung hängt von Ihrer persönlichen Situation, der gewählten Struktur und der zum Zeitpunkt geltenden Rechtslage ab. Diese Frage sollte vor der Wahl der Modalität geklärt werden.
Kann aus einem Aufenthalt später eine Einbürgerung entstehen?
Die Einbürgerung ist ein eigenständiges Verfahren mit eigenen Voraussetzungen — sie folgt nicht automatisch aus einem Aufenthaltstitel.
Maßgeblich sind unter anderem eine Mindestdauer tatsächlicher Ansässigkeit, die Fähigkeit zur Verständigung auf Portugiesisch, die Geschäftsfähigkeit nach brasilianischem Recht und das Fehlen entgegenstehender Vorstrafen. In bestimmten Konstellationen verkürzt sich die erforderliche Aufenthaltsdauer.
Wichtig für europäische Mandanten: Ob die bisherige Staatsangehörigkeit erhalten bleibt, richtet sich nach dem Recht Ihres Heimatlandes — nicht nach brasilianischem Recht.
Hilft PlanBrazil bei der Registrierung bei der Polícia Federal?
Ja, im Rahmen des vereinbarten Umfangs. Nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung folgt die Registrierung bei der Bundespolizei — erst danach wird die CRNM ausgestellt.
Wir bereiten die Unterlagen vor, koordinieren die Terminvereinbarung, begleiten den Termin und verfolgen die Ausstellung des Dokuments.
Diese Phase wird oft unterschätzt: Formale Fehler oder fehlende Unterlagen führen hier häufig zu Verzögerungen, obwohl die eigentliche Genehmigung bereits vorliegt.
Familie & Zukunft
Kann meine Familie Teil meines Brasilien-Plans sein?
Ja — und für die meisten unserer Mandanten ist sie der eigentliche Grund für das Vorhaben.
Die Familie lässt sich auf mehreren Ebenen einbeziehen: über die Eigentumsstruktur von Immobilien, über Beteiligungen an Gesellschaften, über eigene Aufenthaltsmöglichkeiten und über die langfristige Nachlassplanung.
Wichtig ist, diese Ebenen früh gemeinsam zu betrachten. Eine Struktur, die nur auf eine Person zugeschnitten ist, lässt sich später oft nur mit Aufwand für die Familie öffnen.
Können Ehepartner und Kinder eine Aufenthaltsmöglichkeit erhalten?
In vielen Fällen ja, über die Regeln der Familienzusammenführung.
Jedes Familienmitglied stellt dabei einen eigenen Antrag mit eigener Dokumentation. Erforderlich ist der Nachweis der familiären Bindung durch amtliche Urkunden, die apostilliert und durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt sein müssen.
Besondere Sorgfalt verlangen nichteheliche Lebenspartnerschaften und Patchwork-Konstellationen — hier entscheidet die Qualität der Nachweise über den Verlauf.
Muss die ganze Familie gleichzeitig nach Brasilien ziehen?
Nein. Ein gemeinsamer Umzug ist keine Voraussetzung.
Häufig ist der umgekehrte Weg praktischer: Die Struktur wird gemeinsam aufgebaut und die Anträge werden koordiniert vorbereitet, aber die tatsächliche Nutzung erfolgt schrittweise — etwa zunächst über längere Aufenthalte.
Zu beachten sind allerdings die Anwesenheits- und Aufrechterhaltungsregeln der jeweiligen Modalität, die für jedes Familienmitglied gelten.
Wie kann eine Immobilie für die Familie strukturiert werden?
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Eigentum einer Person, Miteigentum mehrerer Familienmitglieder oder das Halten über eine Gesellschaft.
Jede Variante hat andere Folgen für Steuern, Nachlass, Haftung und — falls relevant — für aufenthaltsrechtliche Anträge. Beim Miteigentum gelten für einen Aufenthaltsantrag eigene Anforderungen an den Anteil jedes Beteiligten.
Wir empfehlen, diese Frage vor dem Kauf zu klären und dabei auch die Rechtslage in Ihrem Heimatland einzubeziehen.
Können Kinder in Brasilien zur Schule gehen?
Ja. In größeren Städten gibt es ein breites Angebot an internationalen und bilingualen Schulen, darunter auch deutschsprachige Institutionen mit langer Tradition.
Die Aufnahme erfordert in der Regel die Anerkennung bisheriger Schulzeiten, wofür apostillierte und übersetzte Zeugnisse benötigt werden. Anmeldefristen und Aufnahmeverfahren unterscheiden sich je nach Schule erheblich.
Da Plätze in gefragten Schulen begrenzt sind, sollte dieses Thema früh angegangen werden — es beeinflusst häufig auch die Wahl der Wohnlage.
Wie funktioniert die Gesundheitsversorgung für ausländische Familien?
Brasilien verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem sowie einen gut ausgebauten privaten Sektor mit hohem Standard in den größeren Städten.
Internationale Familien nutzen in der Praxis meist private Krankenversicherungen. Deren Aufnahmebedingungen, Wartezeiten und Leistungsumfang unterscheiden sich deutlich; Vorerkrankungen und Alter spielen eine Rolle.
Zu klären ist außerdem, wie sich der Versicherungsschutz in Ihrem Heimatland bei längeren Auslandsaufenthalten verhält.
Welche Rolle spielt die Nachlass- und Erbschaftsplanung?
Eine größere, als die meisten zunächst annehmen. Vermögen in einem zweiten Land berührt zwei Rechtsordnungen gleichzeitig.
Zu klären ist unter anderem, welches Erbrecht auf brasilianisches Vermögen Anwendung findet, wie die Eigentumsstruktur die Übertragung beeinflusst, welche Abgaben anfallen und wie sich brasilianische und europäische Regelungen zueinander verhalten.
Diese Fragen sollten beim Aufbau der Struktur mitgedacht werden. Eine Korrektur im Erbfall ist regelmäßig aufwendiger und teurer als eine durchdachte Gestaltung am Anfang.
Kann Brasilien nur zeitweise als zweiter Lebensmittelpunkt genutzt werden?
Ja, und für viele unserer Mandanten ist genau das das Ziel: mehrere Monate im Jahr in Brasilien, der Rest in Europa.
Diese Gestaltung ist möglich, verlangt aber Aufmerksamkeit an zwei Stellen: bei den Anwesenheitsregeln der gewählten Aufenthaltsmodalität und bei der Frage der steuerlichen Ansässigkeit, die sich nach Aufenthaltsdauer und Lebensmittelpunkt richtet.
Beide Themen sollten gemeinsam betrachtet werden, damit die praktische Nutzung nicht ungewollte steuerliche Folgen auslöst.
Kann ich heute investieren und erst später über einen Umzug entscheiden?
Ja. Das ist einer der häufigsten Wege, die wir begleiten.
Sie bauen zunächst eine wirtschaftlich sinnvolle Struktur auf — Immobilie, Unternehmen, Bankverbindung — und schaffen sich damit die Grundlage für spätere Entscheidungen. Ob und wann Sie Brasilien intensiver nutzen, bleibt offen.
Der Vorteil liegt in der Reihenfolge: Sie treffen die Entscheidung über Ihren Lebensmittelpunkt später aus einer Position der Vorbereitung heraus, nicht unter Zeitdruck.
Was bedeutet ein Plan B für die PlanBrazil?
Ein Plan B ist keine Flucht und keine zweitklassige Alternative. Er bedeutet, heute wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten aufzubauen und sich für morgen zusätzliche Handlungsfreiheit zu schaffen.
In der Praxis heißt das: Vermögen international diversifizieren, in einer der größten Volkswirtschaften der Welt präsent sein, und dabei die Option behalten, das Land intensiver zu nutzen — wenn es Ihrem Wunsch oder Ihrer Lebenssituation entspricht.
Diese Haltung prägt unsere Arbeit: Wir bauen zuerst etwas auf, das für sich genommen Sinn ergibt. Die Freiheit, die daraus entsteht, ist der Gewinn obendrauf.
Recht & Dokumente
Welche Dokumente benötige ich für Investitionen in Brasilien?
Die genaue Liste hängt vom Vorhaben ab. Als Grundausstattung gelten:
- Gültiges Reisedokument.
- Brasilianische Steuernummer (CPF).
- Personenstandsurkunden, apostilliert und übersetzt.
- Nachweise zur Herkunft der Mittel.
- Dokumentation der Kapitaltransfers und deren Registrierung.
- Je nach Struktur: Vollmachten, Gesellschaftsunterlagen oder Kaufverträge.
Was ist ein CPF und wofür wird er benötigt?
Der CPF ist die Steuernummer natürlicher Personen in Brasilien. Er wird bei der brasilianischen Steuerverwaltung geführt und lässt sich mit einer persönlichen Steueridentifikationsnummer vergleichen.
Ohne CPF ist in Brasilien praktisch nichts möglich: Er wird für den Immobilienerwerb, für Bankkonten, für Gesellschaftsbeteiligungen, für Verträge und für die meisten Behördengänge benötigt.
Auch nicht ansässige Ausländer können einen CPF erhalten. Die Beantragung ist häufig einer der ersten praktischen Schritte eines Brasilien-Projekts.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine Übersetzung durch einen in Brasilien öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer (tradutor público juramentado).
Nur solche Übersetzungen entfalten vor brasilianischen Behörden und Notariaten amtliche Wirkung. Eine Übersetzung, die im Heimatland angefertigt wurde — auch von einem dort vereidigten Übersetzer —, wird in der Regel nicht akzeptiert.
Das überrascht viele Mandanten und führt häufig zu Verzögerungen. Wir koordinieren die Übersetzungen deshalb von Beginn an mit Übersetzern in Brasilien.
Wann ist eine Apostille erforderlich?
Immer dann, wenn eine im Ausland ausgestellte öffentliche Urkunde in Brasilien Wirkung entfalten soll — etwa Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnisse oder Vollmachten.
Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens, sodass die Apostille dort von den zuständigen Stellen erteilt wird. Für Staaten außerhalb des Übereinkommens tritt an ihre Stelle die konsularische Legalisation.
Nach der Apostille folgt in der Regel noch die beglaubigte Übersetzung in Brasilien. Beide Schritte gehören zusammen.
Kann ich eine Vollmacht aus Europa verwenden?
Ja, wenn sie den brasilianischen Formanforderungen genügt.
In der Regel bedeutet das: notarielle Beurkundung oder Beglaubigung im Ausstellungsland, anschließend Apostille und beglaubigte Übersetzung in Brasilien. Für bestimmte Rechtsgeschäfte — etwa den Immobilienerwerb — bestehen zusätzliche Anforderungen an Form und Inhalt.
Entscheidend ist der Inhalt: Eine zu eng gefasste Vollmacht blockiert das Vorhaben, eine zu weit gefasste schafft unnötige Risiken. Wir formulieren sie deshalb passgenau und stimmen sie vorab mit dem Notariat ab.
Wie schützt mich eine rechtliche Due Diligence?
Sie verlagert Risiken dorthin, wo sie beherrschbar sind: vor die Zahlung.
Die Prüfung deckt Belastungen, offene Verfahren, Steuerrückstände oder Unregelmäßigkeiten auf, die aus den vom Verkäufer vorgelegten Unterlagen allein oft nicht ersichtlich sind. In Brasilien betrifft das nicht nur das Objekt, sondern auch die Person des Verkäufers.
Das Ergebnis ist nicht immer ein grünes Licht. Manchmal ist das wertvollste Resultat einer Prüfung die Empfehlung, ein Geschäft nicht zu machen.
Wer erstellt und prüft Verträge?
Verträge werden von qualifizierten Juristen erstellt und geprüft — bei uns unter Leitung unseres Anwalts-Partners, der in Brasilien als Rechtsanwalt zugelassen ist.
Bei internationalen Vorhaben achten wir zusätzlich darauf, dass Sie den Inhalt tatsächlich verstehen: Wir erläutern die zentralen Klauseln in Ihrer Sprache, bevor unterschrieben wird.
Wo es sinnvoll ist, empfehlen wir eine ergänzende Prüfung in Ihrem Heimatland — insbesondere bei Fragen, die Ihr dortiges Vermögen berühren.
Wie werden meine persönlichen Daten geschützt?
Wir behandeln Ihre Daten nach dem brasilianischen Datenschutzgesetz (LGPD) und, soweit einschlägig, nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
Das betrifft insbesondere Vertraulichkeit gegenüber Dritten, die begrenzte Weitergabe an Partner nur im erforderlichen Umfang und die Beachtung Ihrer Betroffenenrechte.
Wie wir Daten auf dieser Website verarbeiten, beschreibt unsere Datenschutzerklärung im Detail.
Arbeitet PlanBrazil mit spezialisierten Partnern?
Ja, und wir halten das für einen Vorteil, nicht für eine Einschränkung.
Bestimmte Leistungen dürfen und sollen nur von entsprechend zugelassenen Fachleuten erbracht werden: Buchhaltung durch zugelassene Buchhalter, beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer, Immobilienvermittlung durch registrierte Makler, Bankgeschäfte durch autorisierte Institute.
Unsere Rolle ist die Koordination: Wir wählen die Beteiligten aus, steuern den Ablauf und bleiben Ihr fester Ansprechpartner — damit Sie nicht selbst zwischen mehreren Dienstleistern in einer fremden Sprache vermitteln müssen.
Werden rechtliche Informationen regelmäßig aktualisiert?
Ja. Die auf dieser Website veröffentlichten rechtlichen Angaben werden anhand der geltenden brasilianischen Vorschriften geprüft und mit einem Stand versehen.
Da sich Anforderungen ändern können, ersetzt diese Prüfung jedoch keine aktuelle Einzelfallbewertung. Vor Beginn eines Projekts bestätigen wir die maßgeblichen Voraussetzungen erneut anhand der dann geltenden Rechtslage.
Auf den Detailseiten finden Sie jeweils die Rechtsgrundlagen und den Stand der Informationen.
Kann PlanBrazil eine Genehmigung oder ein Ergebnis garantieren?
Nein. Genehmigungen werden von brasilianischen Behörden erteilt, und niemand außerhalb dieser Behörden kann ihre Entscheidung zusagen.
Was wir zusagen können, ist die Qualität unserer Arbeit: sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen, vollständige und korrekt aufbereitete Unterlagen, realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und transparente Kommunikation, auch wenn die Einschätzung ungünstig ausfällt.
Wenn ein Vorhaben aus unserer Sicht keine Aussicht auf Erfolg hat, sagen wir Ihnen das — bevor Kosten entstehen.
Was geschieht, wenn Behörden zusätzliche Dokumente verlangen?
Nachforderungen sind in brasilianischen Verfahren nicht ungewöhnlich und kein Anzeichen für ein Problem.
Wir übernehmen die Bearbeitung: Wir werten die Anforderung aus, klären, welche Unterlagen tatsächlich gemeint sind, beschaffen sie, veranlassen Apostillen und Übersetzungen und reichen fristgerecht nach.
Wichtig sind dabei die Fristen — sie sind regelmäßig knapp bemessen, und ihre Versäumung kann zur Ablehnung führen. Wir überwachen sie und melden uns rechtzeitig bei Ihnen, wenn wir etwas von Ihrer Seite benötigen.
Vertretung vor Ort
Was bedeutet „Vertretung vor Ort“?
Dass jemand in Brasilien für Sie handlungsfähig ist, während Sie in Europa sind.
Praktisch heißt das: Wir nehmen Termine wahr, kommunizieren mit Behörden, Banken, Notariaten und Dienstleistern, kontrollieren Ihre Immobilie oder Ihr Unternehmen, reagieren auf Fristen und halten Sie über den Stand informiert.
Für internationale Mandanten ist das häufig der entscheidende Punkt: Ein Investment ohne verlässliche Präsenz vor Ort erzeugt laufend Aufwand und Unsicherheit — unabhängig davon, wie gut der Einstieg vorbereitet war.
Kann PlanBrazil meine Interessen vertreten, wenn ich in Europa bin?
Ja, im Rahmen des vereinbarten Umfangs und der erteilten Vollmachten.
Der Umfang wird vorab schriftlich festgelegt: Welche Handlungen wir vornehmen dürfen, wo Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist und welche Entscheidungen ausschließlich bei Ihnen bleiben.
Diese klare Abgrenzung ist in Ihrem Interesse. Sie schafft Handlungsfähigkeit für den Alltag, ohne Ihnen die Kontrolle über wesentliche Entscheidungen zu nehmen.
Können Sie Immobilien, Unternehmen oder laufende Projekte begleiten?
Ja. Die laufende Begleitung ist einer unserer Schwerpunkte und umfasst je nach Vereinbarung:
- Immobilien: Zustand, Instandhaltung, Mieter, Eigentümergemeinschaft und Abgaben.
- Unternehmen: laufende Pflichten, Partner, Dienstleister und Behördenkontakte.
- Bauvorhaben und Renovierungen: Fortschritt, Handwerker und Abnahmen.
- Verträge: Fristen, Verlängerungen und Anpassungen.
Erhalte ich Berichte und regelmäßige Updates?
Ja. Transparenz über die Distanz funktioniert nur mit verlässlicher Berichterstattung.
Je nach Vereinbarung erhalten Sie regelmäßige Statusberichte, Dokumentation mit Fotos oder Videos, Zusammenfassungen nach Terminen sowie unmittelbare Information, wenn etwas Ihre Entscheidung erfordert.
Rhythmus und Format legen wir zu Beginn gemeinsam fest — manche Mandanten wünschen monatliche Übersichten, andere nur ereignisbezogene Meldungen.
Können Sie Termine, Dienstleister und Partner koordinieren?
Ja, das ist ein Kernstück unserer Arbeit.
Wir vereinbaren und begleiten Termine bei Behörden, Banken und Notariaten, wählen Handwerker und Dienstleister aus, holen Angebote ein, kontrollieren die Ausführung und steuern die Zusammenarbeit mit Anwälten, Steuerberatern und Maklern.
Der Zeitunterschied und die Sprache machen diese Koordination aus Europa heraus mühsam. Genau diesen Aufwand nehmen wir Ihnen ab.
Unterstützen Sie bei Problemen nach dem Investment?
Ja. Erfahrungsgemäß entstehen die meisten Fragen nicht beim Einstieg, sondern in den Jahren danach.
Das können Auseinandersetzungen mit Mietern oder der Eigentümergemeinschaft sein, unerwartete Abgabenforderungen, Mängel am Objekt, Schwierigkeiten mit Dienstleistern oder Partnern oder behördliche Anforderungen.
Wir prüfen die Situation, ziehen bei Bedarf die passenden Fachleute hinzu und koordinieren die Lösung — statt Sie mit einem Problem in einer fremden Rechtsordnung allein zu lassen.
Kann die Vertretung dauerhaft vereinbart werden?
Ja. Neben der projektbezogenen Begleitung bieten wir eine dauerhafte Betreuung an.
Sie eignet sich besonders, wenn Sie Vermögen in Brasilien halten, ohne dort regelmäßig zu sein — etwa bei vermieteten Immobilien, laufenden Beteiligungen oder mehreren Vorhaben.
Umfang und Konditionen werden individuell festgelegt, abhängig davon, wie umfangreich Ihre Struktur ist und wie viel laufende Betreuung sie tatsächlich erfordert.
Wie wird festgelegt, was PlanBrazil für mich übernehmen darf?
Über zwei Ebenen: eine schriftliche Vereinbarung über den Leistungsumfang und, soweit für Rechtshandlungen erforderlich, eine Vollmacht mit klar umrissenem Inhalt.
Beide werden bewusst abgegrenzt. Wir legen fest, welche Handlungen wir eigenständig vornehmen, welche Ihre vorherige Zustimmung erfordern und welche Entscheidungen ausschließlich bei Ihnen verbleiben — typischerweise alles, was Vermögen bindet oder überträgt.
Der Umfang lässt sich später anpassen, wenn sich Ihre Situation ändert.
Benötige ich eine Vollmacht?
Für viele Handlungen ja — insbesondere für Rechtsgeschäfte wie den Immobilienerwerb, Gesellschaftsangelegenheiten oder bestimmte Behördengänge.
Für rein organisatorische Aufgaben, etwa das Einholen von Angeboten oder die Koordination von Dienstleistern, ist häufig keine förmliche Vollmacht erforderlich.
Wir prüfen zu Beginn, welche Vollmachten Ihr Vorhaben tatsächlich erfordert, und formulieren sie so eng wie möglich und so weit wie nötig.
Bleibt PlanBrazil auch nach Abschluss des ursprünglichen Projekts mein Ansprechpartner?
Ja, wenn Sie es wünschen. PlanBrazil unterstützt nicht nur beim Einstieg. Wir können auch danach als verlässlicher Ansprechpartner und koordinierende Präsenz in Brasilien an Ihrer Seite bleiben.
Für viele unserer Mandanten ist das der eigentliche Wert der Zusammenarbeit: Ein Investment ist schnell getätigt, aber eine funktionierende Struktur über Jahre zu halten, verlangt jemanden vor Ort, der die Geschichte des Projekts kennt.
Ob und in welchem Umfang diese Betreuung fortgeführt wird, entscheiden Sie — sie ist keine Bedingung für die Zusammenarbeit.
Aktuell, sorgfältig und verständlich.
Rechtliche und regulatorische Informationen werden anhand der jeweils geltenden brasilianischen Vorschriften geprüft. Da Anforderungen geändert werden können und jeder Fall individuell ist, bestätigen wir die Voraussetzungen vor Beginn eines Projekts erneut.
Rechtlich geprüft durch: Rafael Rébula, Rechtsanwalt — OAB/RJ 153.537
Ihre Frage ist so individuell wie Ihr Projekt.
In einem persönlichen Erstgespräch klären wir Ihre Ziele und prüfen, welche Investitions-, Struktur- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu Ihnen passen.